Behandlungskosten

Privatversicherte haben je nach Gesellschaft und Versicherungsbedingungen die Möglichkeit, die Behandlungen Komplett oder teilweise erstattet zu bekommen.

Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es auch die Möglichkeit der privaten Zusatzversicherung. Hier kann vereinbart werden, daß auch Behandlungskosten des Heilpraktikers teilweise -o. komplett übernommen werden.

Die Verbraucherberatung oder ein unabhängiger Versicherungsmarkler kann Ihnen sicherlich weiterhelfen.